Letzte Aktualisierung: 29.02.2024



GEDA GmbH

GEDA ACADEMY NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Präambel

Im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen bietet GEDA (nachfolgend "GEDA" genannt) seinen Kunden (nachfolgend "Nutzer" genannt) über die Plattform GEDA Academy Zugang zu einer online Lernplattform, die das Verständnis für unsere Maschinen und Dienstleistungen fördern soll.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen definieren die Bedingungen, unter denen die Nutzung der von GEDA bereitgestellten Dienste erfolgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Geschäftsbeziehung zwischen GEDA und Nutzer ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GEDA gelten, abrufbar unter https://www.geda.de/agb-aeb/. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich widersprochen.

2. Funktionsumfang von GEDA Academy

Die Online-Plattform GEDA Academy bietet Nutzern Zugang zu einer breiten Palette von Wissensressourcen und Schulungsinhalten in Bezug auf GEDA-Produkte und Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

Online-Schulungsvideos:
Nutzer haben die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Online-Schulungsvideos zu wählen, die sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Optionen umfassen. Diese Videos decken diverse Themenbereiche ab und sind darauf ausgerichtet, den Nutzern flexibles und selbstgesteuertes Lernen zu ermöglichen. Der angemeldete Nutzer hat Zugriff auf die Historie seiner Aktivitäten. Beim Wiederaufruf einer zuvor abgebrochenen Lerneinheit startet diese dort, wo sie zuletzt verlassen wurde.

Buchung von Präsenzschulungen:
Die Plattform ermöglicht es Nutzern, Termine für Präsenzschulungen zu buchen, die in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Diese Option bietet eine persönliche Lernerfahrung und ermöglicht direkten Austausch mit den Trainern und anderen Teilnehmern.

Webinar-Angebote:
Zusätzlich zu den Präsenzschulungen bietet GEDA Academy die Möglichkeit, Webinare zu buchen und teilzunehmen. Diese live durchgeführten Online-Seminare ermöglichen es den Nutzern, interaktiv an Schulungen teilzunehmen, unabhängig von ihrem Standort.

3. Zugriff auf die Plattform

Grundsätzlich erfolgt der Zugriff auf GEDA Academy über die Plattform GEDA Central. Kostenlose Inhalte sind für mittels GEDA Central Account angemeldete Nutzer ohne zusätzliche Kosten zugänglich, bestimmte Inhalte sind auch für Gastbenutzer ohne Login freigeschaltet. Ein Anspruch auf frei zugängliche Inhalte besteht nicht. Für den vollen Funktionsumfang von GEDA Academy ist ein GEDA Central Account Voraussetzung.

Für den Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten ist immer eine Anmeldung erforderlich. Eine Weitergabe der Anmeldeinformationen ist in jeglicher Weise untersagt (siehe Nutzungsbedingungen GEDA Central, zugänglich unter https://central.geda.de/tos.

Sofern nicht explizit anders ausgewiesen, endet die Gültigkeit einer erworbenen Zugriffsberechtigung nach neunzig (90) Tagen und erlischt ersatzlos.

GEDA ist stets bestrebt, maximale Verfügbarkeit der Portale zu bieten, haftet jedoch nicht für die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der Plattform GEDA Academy und/oder einzelner Dienste.
Bei erkanntem Missbrauch behält sich GEDA vor, den Zugang zu sperren. Für missbräuchliche Verwendung kann der entsprechende Nutzer haftbar gemacht werden.

Für den Abruf der Online-Schulungsvideos oder Webinaren hat der Nutzer sicherzustellen, dass seine technischen Gegebenheiten (Aktuelle Software, Browserkompatibilität, Internetgeschwindigkeit, …) ausreichend und für Videostreaming geeignet sind. Sämtliche Kosten zur Bereitstellung der Internetverbindung bzw. Datenübertragung trägt der Nutzer selbst.

Die Teilnahme an Kursen ist nur für den Nutzer zulässig, für den der Kurs gebucht wurde. Eventuell abgerufene Dokumente dürfen ausschließlich von ihm für den Gebrauch während der Nutzung verwendet werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Geräte, Software oder andere Mittel zu verwenden, mit dem Ziel, Sicherheitsvorkehrungen oder technische Schutzmaßnahmen, die von GEDA implementiert wurden, zu umgehen oder zu neutralisieren.

Sollte der Teilnehmer gegen diese Vereinbarung verstoßen, behält sich GEDA vor, den Zugriff auf die Schulungen oder die Online-Plattformen unverzüglich zu unterbinden und das Vertragsverhältnis ohne vorherige Ankündigung außerordentlich zu beenden. Dies berührt nicht die weiteren Rechte und Forderungen von GEDA, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ansprüche auf Schadensersatz.

4. Voraussetzungen

Das Portal sowie sämtliche Schulungsinhalte sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die jeweiligen Teilnahmevorrausetzungen für die Veranstaltung erfüllt und sprachlich in der Lage ist, den Inhalten zu folgen. Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Schulungsbeschreibungen. Die Mindestteilnehmeranzahl für offene Schulungen beträgt vier (4) Personen; für kundenspezifische Schulungen wird die Anzahl der Teilnehmer individuell abgestimmt. Die Plätze werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Buchungseingänge belegt.

GEDA behält sich vor, inhaltliche oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, dies beinhaltet auch eine eventuelle Absage der Veranstaltung (zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten oder höherer Gewalt).
Ebenfalls behält sich GEDA vor, für die Teilnahme an bestimmten Seminaren / Schulungen den vorherigen Abschluss bestimmter Module vorauszusetzen und eine Zulassung anderenfalls zu verweigern. Dies gilt für sämtliche Schulungsarten. Nach Eingang der Anmeldung erhält der jeweilige Teilnehmer eine Anmeldebestätigung.

5. Zertifizierung

Es besteht die Möglichkeit, nach oder während bestimmten Schulungseinheiten einen Fragebogen zu befüllen und ein entsprechend automatisch oder durch GEDA anderweitig generiertes Zertifikat zu erhalten. Die Ausstellung und Gültigkeit dieser Zertifikate unterliegen den folgenden Bedingungen:

Nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Kurse oder Schulungsprogramme werden den Nutzern Zertifikate automatisch ausgestellt. Diese Zertifikate dienen als Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Zertifikate können eine spezifische Gültigkeitsdauer haben, nach deren Ablauf sie möglicherweise erneuert werden müssen, um weiterhin als gültiger Nachweis zu dienen. Die genaue Gültigkeitsdauer wird auf dem Zertifikat angegeben.

Die ausgestellten Zertifikate sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung, Änderung oder kommerzielle Nutzung der Zertifikate ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, sich über die Gültigkeitsdauer ihrer Zertifikate und über etwaige Anforderungen zur Erneuerung oder Aktualisierung ihrer Zertifikate zu informieren.

6. Preise, Umbuchung und Stornierung

Bei den jeweils angegebenen Preisen und Gebühren handelt es sich um Netto-Angaben, zzgl. zu diesem Nettopreis fällt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer an. Bei den Anzeigepreisen sowie eventuellen Aktionen handelt es sich um kein bindendes Angebot und GEDA behält sich vor, diese zurückzuziehen oder zu ändern. Aus aktuellen Preisen lassen sich keine Ansprüche auf in der Vergangenheit getätigte Käufe geltend machen.

Die Abrechnung kann je nach Schulungsart- und inhalt von GEDA festgelegt werden. Möglichkeiten sind z. B. der GEDA-Webshop in GEDA Central oder andere Abrechnungsmethoden (z. B. Rechnungsstellung).

Die Vergütung wird entweder vor Buchung / Antritt einer Schulung oder mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten oder im Voraus über den GEDA Webshop zu tätigen. Erfolgt eine Stornierung eines Teilnehmers, ist GEDA berechtigt, folgende Stornokosten zu berechnen:

Stornierung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50% der Schulungsgebühren
Stornierung bis 7 Tage vor Schulungsbeginn: 75% der Schulungsgebühren

Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer ohne vorherige Absage/Stornierung nicht an der Schulung teil, werden 100 % der Schulungsgebühren berechnet. In Absprache kann kostenfrei ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Eine Umbuchung auf einen anderen Schulungstermin ist in Absprache kostenfrei möglich.

7. Datenschutz

Mit Nutzung des Tools „GEDA Academy“ durch den Nutzer behält sich GEDA das Recht vor, auf sämtliche ermittelten Daten zugreifen zu können, sie auszuwerten und weiterzuverarbeiten und die Plattform auf dieser Basis weiterzuentwickeln.

Aufgrund der Einbettung von GEDA Academy in GEDA Central gelten auch die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von GEDA Central https://central.geda.de/data-privacy/.

8. Haftung

Die Schulungen werden nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt. Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen sowie der in den Schulungen behandelnden Inhalte und der Verwertung des erworbenen Wissens. Ebenso übernimmt GEDA keine Haftung für etwaige hieraus resultierende Schäden und Folgeschäden.

Erklärungen und Beschreibungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf Online-Portalen von GEDA und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Inhalte und der Beschaffenheit, explizit nicht als Garantie bestimmter Eigenschaften.

Eine Gewährleistung dafür, dass die angebotenen Kurse den spezifischen Anforderungen oder Zwecken des Vertragspartners entsprechen, wird vom GEDA nicht übernommen.

Es kann seitens GEDA keine Garantie dafür gegeben werden, dass die Nutzung der Kurse frei von Verletzungen der Schutz- oder Urheberrechte Dritter ist oder dass durch die Nutzung keine Schäden bei Dritten entstehen. GEDA liegen derzeit keine Informationen über derartige Rechtsverletzungen vor.

GEDA haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer hingegebenen Garantie oder wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. GEDA haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch GEDA oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Solche wesentlichen Vertragspflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

GEDA haftet für sonstige Personen- und Sachschäden bei leicht fahrlässigem Verhalten begrenzt auf 1.000.000,00 € je Schadensfall. Sonstige Schadenersatzansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

9. Urheberrecht

GEDA behält sich das Recht vor, den Inhalt der Schulungen/Seminare und Unterlagen ohne vorherige Ankündigung dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dadurch können im Einzelfall Abweichungen von den Schulungs- bzw. Seminarbeschreibungen auftreten.
Alle Schulungsunterlagen und der Schulungsinhalt sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung von Schulungs-
/Seminarunterlagen für nicht genehmigte Zwecke, die Weitergabe, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts an Dritte
ist nicht gestattet. Von GEDA während der Schulungen zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert oder in sonstiger, nicht genehmigter Weise nutzbar gemacht werden. Videoaufzeichnungen, Film- oder Tonaufnahmen sind während der Schulungen nicht gestattet, dies gilt unabhängig von Schulungsart und -ort, insbesondere auch für die Online-Schulungsvideos sowie Webinare.
Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.


10. Unterkunft/An- und Abreise

Die Kosten für An- und Abreise sowie Unterkunft sind vom Schulungsteilnehmer selbst zu tragen. Soweit in den Schulungsbeschreibungen zu der jeweiligen Präsenz-Veranstaltung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in den Schulungsgebühren Pausenerfrischungen sowie bei ganztägigen Schulungen auch ein Mittagessen mit einem alkoholfreien Getränk sowie die Kosten für die Schulungsunterlagen enthalten.


11. Sicherheitsvorschriften

Die Schulungsteilnehmer sind verpflichtet, die auf dem Betriebsgelände der GEDA geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen insbesondere die Zugangsregelungen zu beachten und einzuhalten. Auf dem Gelände der GEDA sind die Mitarbeiter der GEDA den Teilnehmern gegenüber insoweit weisungsberechtigt.


12. Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand ist Augsburg.

Es besteht kein Recht auf Teilnahme an Live-Online-Trainings mit begrenzter Teilnehmerzahl.