Letzte Aktualisierung: 29.02.2024



GEDA GmbH

GEDA CENTRAL NUTZUNGSVEREINBARUNG

1. Präambel

Im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen bietet GEDA (nachfolgend "GEDA" genannt) seinen Kunden (nachfolgend "Nutzer" genannt) über die Plattform GEDA Central Zugang zu diversen digitalen Dienstleistungen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle von GEDA angebotenen und erbrachten Dienste. Des Weiteren gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GEDA, abrufbar unter https://www.geda.de/agb-aeb/.

Entgegenstehende Nutzungsvereinbarungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn GEDA erklärt sich schriftlich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden.

2. Nutzungsrechte

Nach erfolgreicher Registrierung und Authentifizierung durch GEDA erhält der Nutzer ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der GEDA Central Plattform und der darauf angebotenen Dienste. Diese Berechtigung gilt maximal bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen GEDA und Nutzer.

Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzuleiten, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen, zu übertragen, abzutreten oder sonst wie zu vertreiben.

Mit der Registrierung bei und/oder Nutzung des GEDA Central Portals erklärt sich der Nutzer mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Sollte der Nutzer mit irgendeinem Teil dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, ist die Nutzung des Portals und der darauf angebotenen Daten nicht gestattet.

Der Accountersteller ist im ersten Schritt automatisch Administrator und kann weitere Nutzer einladen. Dabei gibt der Administrator Daten wie Namen und Abteilung der hinzuzufügenden Personen an. Nur Personen, die aus einem Firmenaccount heraus von einer darin zur Verwaltung von Nutzern berechtigten Person eingeladen werden, können diesem beitreten. Der Nutzer verpflichtet sich, zu seinem Firmenaccount ausschließlich Mitarbeiter seiner Organisation einzuladen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die GEDA das Recht vor einzelne Accounts oder den kompletten Firmen Account zu löschen bzw. zu deaktivieren.

Die GEDA behält sich vor, den Funktionsumfang des GEDA Central Accounts zu verändern, zu erweitern oder zu beschränken. Für diesen Fall wird der Nutzer hierüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

GEDA ist jederzeit berechtigt, Leistungen für bestimmte Gebiete/Länder und auch von ihr zu bestimmende Geräte auszuschließen.

GEDA ist ferner berechtigt, den Zugang zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner hierauf angebotener Dienste zu verweigern und den Zugang zu sperren, wenn der Nutzer gegen seine Verpflichtungen in dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nach einmaliger Aufforderung durch die GEDA nicht umgehend abstellt.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von fünf (5) Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich, mit dem Auftrag das Account zu löschen, erfolgen. Die Wirksamkeit der Kündigung wird mit Löschung des Accounts final gültig.

3. Daten

GEDA ist berechtigt, alle im Rahmen der Online-Dienste in GEDA Central anfallenden Daten zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und für die Verbesserung der Dienstleistungen zu nutzen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers ist ausgeschlossen, sofern dies nicht zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

Alle weiterführenden Informationen zum Datenschutz gemäß § 13 DSGVO für die Nutzung der GEDA Online Plattform GEDA CENTRAL sind unter folgendem Link zu finden: https://central.geda.de/data-privacy.


4. Spezielle Funktionen von GEDA Central

a. Machine Management

Bestimmte GEDA Maschinen werden mit entsprechender Hardware zur Kommunikation ab Werk ausgerüstet. Die Maschine kann mittels einer dem Aufzug beigelegten Registrierungskarte durch den Maschinenbesitzer mit dem jeweiligen GEDA Central Account des Nutzers verknüpft werden. Ein Anspruch auf das Vorhandensein der entsprechenden Hardware im Lieferumfang von GEDA-Maschinen besteht nicht.

Im Rahmen der Einführung läuft eine Aktionsphase. Im Rahmen dieser Aktion erhält der Nutzer das Angebot eines kostenlosen Probezeitraums von zwölf Monaten. Die Aktivierung des Machine Managements und damit des Probezeitraums muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Verknüpfungsdatum der Maschine erfolgen, sonst verfällt dieser Anspruch.

Diese Verfallsfrist gilt auch für regulär über den GEDA Webshop erworbene Nutzungsberechtigungen (Lizenzen, Tarife, …). Zum Erwerb der Zugangsberechtigungen gelten die jeweils aktuellen Preise des Online-Shops.
Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung der Tarife zur Nutzung der Kommunikationsdienste für die Maschinendaten findet nicht statt.

Im Fall von nachgerüsteter Hardware für das GEDA Machine Management ist der Verknüpfungs- und Registrierungsvorgang abhängig vom Ausgangszustand der Maschine und der Ablauf ist jeweils den gültigen, von GEDA bereitgestellten Unterlagen zu entnehmen. Ein Probezeitraum ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Erstattung von bereits gekauften Lizenzen und/oder Gutscheinen kann erst nach Rechnungsstellung erfolgen. Ein entsprechender Antrag dazu muss schriftlich bei der GEDA eingereicht werden.

Mit Nutzung des Tools „GEDA Machine Management“ durch den Nutzer behält sich GEDA das Recht vor, auf sämtliche ermittelten Maschinendaten zugreifen zu können.
Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, dass GEDA im Rahmen des Moduls „GEDA Machine Management“ sämtliche Maschinendaten erhält, bzw. selbst abrufen und zur Erfüllung des Vertragszwecks uneingeschränkt nutzen, dokumentieren und speichern kann. GEDA kann die Daten uneingeschränkt und unbefristet weiterverwenden und verarbeiten, auch nach Beendigung der Nutzungsbedingungen. Daten, die sich bei GEDA befinden verbleiben auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen bei GEDA.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten durch den Nutzer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GEDA zulässig, wenn dadurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird. Bei Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte entfällt jegliche Haftung der GEDA aus jedem rechtlichen Gesichtspunkt.

Der Nutzer darf die im Rahmen der Verwendung von GEDA Central gewonnenen Daten nur für die Erfüllung des Vertragszwecks verwenden.

Im GEDA Machine Management ist für die IoT-Flat Standard eine bestimmungsgemäße Verwendung definiert wie folgt:

- Verwendung der manuellen Live-Datenabfrage nach Bedarf.
- Betätigung der Live-Datenabfrage nicht öfter als im monatlichen Durchschnitt 10 mal pro Tag pro Maschine.
- Die GEDA IoT-Lösungen dürfen ausschließlich zum Zweck der Ferndiagnose, Nutzungserfassung, Standortermittlung und Planung verwendet werden. Eine Nutzung, die von den Möglichkeiten des dem Nutzer über Web-Oberflächen bereitgestellten Portals abweicht, ist nicht vorgesehen.
- Die GEDA IoT-Lösungen dürfen ausschließlich mit kompatiblen GEDA-Maschinen eingesetzt werden.

Überschreitet der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig oben genannte Vorgaben/Limits, ist GEDA berechtigt den Nutzer zu sperren, die Nutzungsbedingungen fristlos zu kündigen und eine weitere Nutzung von GEDA Central zu untersagen. Eine Gutschrift des bisher ungenutzten Restbetrages ist nicht vorgesehen, da die Zahlung auf jährlicher Basis erfolgt und nur jährlich abgerechnet werden kann.

Bei missbräuchlicher Verwendung der Zugangsdaten ist GEDA ebenfalls berechtigt, die Nutzungsbedingungen fristlos zu kündigen und sämtliche Daten von der Plattform zu entfernen.

Die GEDA stellt im Rahmen des Machine Managements eine Funktion zur Fernsperrung von Maschinen bereit. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann GEDA keine Gewähr für eine fehlerfreie Funktionalität der Sperrfunktion übernehmen. Der Nutzer erkennt an, dass technische Störungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarefehler, Hardwareausfälle oder Cyberangriffe, auftreten können. GEDA schließt jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Sperrfunktion entstehen, ausdrücklich aus.

b. Installation Designer

Der Installation Designer ermöglicht es dem Nutzer, statische Berechnungen für die Installation von GEDA-Geräten durchzuführen. GEDA übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit oder Vollständigkeit der vom Nutzer durchgeführten Berechnungen. Die Verantwortung für die korrekte Eingabe der notwendigen Daten und die Nutzung der Ergebnisse liegt allein beim Nutzer.
Der genannte Nutzer ist verantwortlich für die korrekte Anwendung des Installation Designers. Die Basis zur Berechnung der Kräfte sind die Angaben des Nutzers. Diese sind auf den Ausdrucken gelistet und müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft werden. Die Berechnungsergebnisse entbinden nicht von der Beachtung und Einhaltung der Maschinendokumentation (Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung).

Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung des GEDA Installation Designers sich ergebenden berechneten Verankerungs- und Bodenkräfte. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Werte vollständig und richtig sind. Der Nutzer ist bei Benutzung des GEDA Installation Designers für die von ihm eingegebenen Parameter, wie beispielsweise Höhe der Masten, Windlasten bauseitige Vorgaben und Verhältnisse und dergleichen, ausschließlich und allein selbst verantwortlich.

Die Berechnungen basieren ausschließlich auf Daten von GEDA-Geräten, GEDA-Zubehör, GEDA Ersatzteilen, für die Verwendung anderer Hersteller wird ausdrücklich jegliche Haftung ausgeschlossen.

Die Berechnungen sind nicht für höhere Gewalt, wie zum Beispiel Umweltkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm usw. geeignet und können hierfür nicht übernommen werden.

Insoweit haftet die GEDA nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit auch des Inhabers oder der Organe sowie der leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung bei Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder im Rahmen einer Garantiezusage. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GEDA auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

c. BIM Center

Im GEDA BIM Center stehen 2D und 3D zur Planung von GEDA-Maschinen in der Bauphase oder sonstigen Einsätzen zum Download zur Verfügung. GEDA gewährt dem Nutzer ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Daten ausschließlich zu Zwecken der Planung von Bauwerken und Maschinenaufbauten.

Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Daten die geltenden Urheberrechtsbestimmungen und sonstigen Schutzrechte zu beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung des Betreibers zu modifizieren, zu kopieren, weiter zu verteilen, zu verkaufen oder für derivative Werke zu verwenden.

Mit Nutzung des Tools „GEDA BIM Center“ durch den Nutzer behält sich GEDA das Recht vor, auf sämtliche ermittelten Daten zugreifen zu können, sie auszuwerten und weiterzuverarbeiten und die Plattform auf dieser Basis weiterzuentwickeln. Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung des GEDA BIM Centers zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, im Zweifel die Daten und Informationen auf Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Planung auf dieser Datenbasis ergeben übernimmt GEDA keinerlei Haftung.

GEDA behält sich das Recht vor die Daten zukünftig zu aktualisieren, erweitern oder einzuschränken. Für die Überprüfung auf Aktualität der Daten ist der Nutzer verantwortlich.


d. Document Center

Im GEDA Document Center werden Montage-, Bedienungs-, und Wartungsanleitungen sowie Schaltpläne, Ersatzteillisten und Zeichnungen zur Verfügung gestellt.
Der Zugriff ist durch eine Rechtestruktur geregelt, wodurch unterschiedliche Nutzergruppen, unterschiedliche Zugriffsbefugnisse haben. Die Regelung und Freigabe obliegt allein GEDA. Es besteht kein Anspruch auf diese Daten.

Mit Nutzung des Tools „GEDA Document Center“ durch den Nutzer behält sich GEDA das Recht vor, auf sämtliche ermittelten Daten zugreifen zu können, sie auszuwerten und weiterzuverarbeiten und die Plattform auf dieser Basis weiterzuentwickeln. Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung des GEDA Document Centers zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, im Zweifel die Daten und Informationen auf Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Planung auf dieser Datenbasis ergeben übernimmt GEDA keinerlei Haftung.
GEDA behält sich das Recht vor die Daten zukünftig zu aktualisieren, erweitern oder einzuschränken. Für die Überprüfung auf Aktualität der Daten ist der Nutzer verantwortlich.

e. Instant Support

GEDA Instant Support bietet Nutzern von GEDA-Maschinen schnelle und direkte Hilfe durch Videos, Kurztexte und Bilder, um bei der Bedienung und Fehlerbehebung der Maschinen zu unterstützen. GEDA behält sich das Recht vor, die bereitgestellten Inhalte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Der Nutzer erkennt an, dass die Inhalte dynamisch sind und sich ändern können.

Die Nutzung der in dem Modul „Instant Support“ beschriebenen Maschinen setzt eine angemessene Eignung und eine vorherige Unterweisung der Nutzer voraus. Der Nutzer bestätigt, dass er für die Bedienung der Maschinen geeignet und entsprechend unterwiesen wurde.
Die Inhalte dienen lediglich als ergänzende Informationsquelle. Sie ersetzen nicht die notwendige Unterweisung durch qualifiziertes Personal oder die Konsultation der Maschinendokumentation.
GEDA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung von GEDA Instant Support oder der Befolgung der darin enthaltenen Anweisungen ergeben. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf eine unsachgemäße Bedienung der Maschinen zurückzuführen sind.

5. Haftungsbeschränkung

GEDA gewährleistet keine Erreichbarkeit und keine Verfügbarkeit der Plattform GEDA Central. GEDA haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, verlorene Gewinne oder andere indirekte Schäden, die aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der angebotenen Dienste resultieren.
Eine Haftung der GEDA ist aus jeglichem tatsächlichen und/oder rechtlichen Gesichtspunkt, insbesondere bei Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der GEDA liegen, ausgeschlossen.
GEDA haftet allenfalls in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von GEDA selbst oder eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters, sowie bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von GEDA ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer vorstehend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

Im Übrigen haftet GEDA nur nach dem Produkthaftungsgesetz für eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten, das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, oder so weit ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder eine Garantie für Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen wird. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht ein anderer der vorstehend ausgeführt aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Diese Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln einer Vertragspflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Haftung der GEDA für einen Ausfall oder einer Nichtleistung eines Vertragspartners der GEDA, der zur Vertragserfüllung eingeschaltet ist, ist ausgeschlossen.

6. Google Maps

Auf unserer Website verwenden wir Google Maps (API) von Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland (“Google”). Google Maps ist ein Webdienst zur Darstellung von interaktiven (Land-)Karten, um geographische Informationen visuell darzustellen. Über die Nutzung dieses Dienstes wird Ihnen unser Standort angezeigt und eine etwaige Anfahrt erleichtert.

Bereits beim Aufrufen derjenigen Unterseiten, in die die Karte von Google Maps eingebunden ist, können Informationen über Ihre Nutzung unserer Website (wie z.B. Ihre IP-Adresse) an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert werden. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ist für das US-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.
Wenn Sie mit der künftigen Übermittlung Ihrer Daten an Google im Rahmen der Nutzung von Google Maps nicht einverstanden sind, besteht auch die Möglichkeit, den Webdienst von Google Maps vollständig zu deaktivieren, indem Sie die Anwendung JavaScript in Ihrem Browser ausschalten. Google Maps und damit auch die Kartenanzeige auf dieser Internetseite kann dann nicht genutzt werden.
Die Nutzungsbedingungen von Google können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html.
Die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps finden Sie unter https://www.google.com/intl/de_US/help/terms_maps.html .
Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Maps finden Sie auf der Internetseite von Google („Google Privacy Policy“): https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ .

7. Sonstiges

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über das Zahlungssystem PayOne per Kreditkarte. Die Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie voneinander unabhängig sind und keine Partnerschaft und auch kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch diese Vereinbarung begründet werden.

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher und alleiniger Gerichtsstand ist Augsburg/Deutschland.

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Abmachungen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt, dass die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die in Ihrem Regelungsinhalt, dem der unwirksamen am nächsten kommt.