Letzte Aktualisierung: 17.08.2021
GEDA GmbH
GEDA CENTRAL NUTZUNGSVEREINBARUNG
1. Präambel
GEDA eröffnet seinen Kunden über die angebotene Plattform GEDA-Central die Möglichkeit verschiedene Dienste der GEDA in Anspruch zu nehmen.
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle von GEDA angebotenen und erbrachten Dienste. Des Weiteren gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GEDA, abrufbar unter https://www.geda.de/agb-aeb/.
Entgegenstehenden Nutzungsvereinbarungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn GEDA erklärt sich schriftlich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden.
2. Registrierung
Durch Registrierung und Übermittlung der Daten gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform GEDA-Central und der in dieser möglichen Dienste der GEDA unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anerkennung der Datenschutzerklärung der GEDA ab, die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch GEDA mit der Registrierungsbestätigung.
3. Nutzungsrechte
Die GEDA stellt dem KUNDEN Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform GEDA-Central zur Verfügung. Diese Berechtigung gilt maximal bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen GEDA und KUNDE. Hierbei erwirkt der KUNDE das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Plattform GEDA-Central.
3.1 Nutzung des Installation Designers
Der Kunde kann sich mit den zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in den Konfigurator GEDA Installation Designer einloggen und notwendige Verankerungs- und Bodenkräfte für die Aufstellung von den in der Handelsvereinbarung und/oder Konditionsvereinbarung vereinbarten GEDA Geräten dort selbst berechnen.
Die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten werden von GEDA ausschließlich der zuvor namentlich benannten berechtigten Nutzer zugeordnet, die als persönliche Nutzer registriert werden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten berechtigten Benutzer ihre vollständigen und wahren Angaben über ihre Person und ihre Stellung im Unternehmen des Kunden gemacht haben. Zudem garantiert der KUNDE, dass die benannten Benutzer die Zugangsdaten zu dem Berechnungsprogramm unter Beachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarungen nutzen.
Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ausschließlich von den berechtigten Benutzern unter Einhaltung dieser Vereinbarung verwendet werden. Hierbei garantiert der KUNDE der GEDA, dass diese Zugangsdaten nicht von anderen Personen, Dritten oder sonstigen unberechtigten Personen benutzt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu bewahren. Dem Kunden ist es untersagt, diese ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten Dritten zu überlassen, es sei denn, dass zuvor eine schriftliche Zustimmung der GEDA vorliegt, wobei hierfür Voraussetzung ist, dass die Zugangsdaten nur an Personen überlassen werden, welche namentlich mit vollständigen Angaben zu Ihrer Person und ihrer Stellung im Unternehmen mitgeteilt werden. Hierbei ist der Kunde für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten verantwortlich.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ohne schriftliche Zustimmung der GEDA nicht an Dritte weiterzuleiten, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen, zu übertragen, abzutreten oder sonst wie zu vertreiben.
Die GEDA behält sich vor, die Zugangsdaten zu verändern, zu erweitern oder zu beschränken. Für diesen Fall wird der Kunde hierüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
Die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten beziehen sich ausschließlich auf die in der Handelsvereinbarung und/oder Konditionsvereinbarung festgelegten Geräte der GEDA, damit die Zugangsdaten in Verbindung mit diesen Geräten freigeschaltet werden können.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ausschließlich für die von ihm hierfür mitgeteilten Geräte der GEDA zu verwenden und die Verwendung für Geräte anderer Hersteller zu unterlassen.
Die Mitteilung der Zugangsdaten gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die von ihm benannten berechtigten Benutzer namentlich zu autorisieren, den Zugang zu den Dienstleistungen des GEDA Installation Designers und dessen Funktionen gemäß dieser Vereinbarung und während der Laufzeit zu nutzen.
Jeder Kunde erhält mit der Registrierungsbestätigung ein Teilnehmer-Konto.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über das Zahlungssystem PayOne per Kreditkarte. Die Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main, HRB 116860, Geschäftsführer: Niklaus Santschi, Frank Hartmann, Björn Hoffmeyer, Roland Schaar, Carl Frederic Zitscher, Aufsichtsratsvorsitzender: Ottmar Bloching
Erstattung von bereits gekauften Lizenzen und/oder Gutscheinen kann erst nach Rechnungsstellung erfolgen. Ein entsprechender Antrag dazu muss schriftlich bei der GEDA eingereicht werden.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von fünf (5) Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich, mit dem Auftrag das Account zu löschen, erfolgen. Die Wirksamkeit der Kündigung wird mit Löschung des Accounts final gültig.
4. Haftungsbeschränkung
Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt die GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung der Plattform GEDA-Central, insbesondere der bei Nutzung des Installation Designer sich ergebenden berechneten Verankerungs- und Bodenkräfte.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Werte vollständig und richtig sind. Der Kunde ist bei Benutzung des GEDA Installation Designers für die von ihm eingegebenen Parameter, wie beispielsweise Höhe der Masten, Windlasten bauseitige Vorgaben und Verhältnisse und dergleichen, ausschließlich und allein selbst verantwortlich.
Berechnungen basieren ausschließlich auf Daten von GEDA Geräten, GEDA Zubehör, GEDA Ersatzteilen, für die Verwendung anderer Hersteller wird ausdrücklich jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Berechnungen sind nicht für höhere Gewalt, wie zum Beispiel Umweltkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm usw. geeignet und können hierfür nicht übernommen werden.
Insoweit haftet die GEDA nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit auch des Inhabers oder der Organe sowie der leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung bei Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder im Rahmen einer Garantiezusage. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GEDA auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Zugang
Ferner haftet GEDA nicht für die Zugänglichkeit zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner Dienste.
GEDA ist jederzeit berechtigt, Berechnungen für bestimmte Gebiete/Länder und auch von ihr zu bestimmende Geräte auszuschließen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm in das Berechnungsprogramm eingegebenen Parameter und die Berechnungsergebnisse von GEDA gespeichert, ausgewertet und verwendet werden.
GEDA ist ferner berechtigt, den Zugang zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner hierauf angebotener Dienste zu verweigern und die an den Kunden übergebenen Zugangsdaten zu sperren, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtungen in dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nach einmaliger Aufforderung durch die GEDA nicht umgehend abstellt.
6. Kündigung
GEDA hat das Recht, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen und den Zugang zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner hierauf angebotener Dienste zu sperren, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere die ihm überlassenen Zugangsdaten ohne schriftliche Zustimmung Dritten überlässt. Eine Abmahnung ist hierfür nicht erforderlich.
Ferner werden diese Nutzungsbedingungen und Zugangsdaten mit Beendigung der Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien automatisch gelöscht bzw. gesperrt.
7. Verschwiegenheit
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, die getroffene Vereinbarung streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln, es sei denn die andere Partei hat einer Weitergabe der Informationen zuvor schriftlich zugestimmt oder ein solches Vorgehen ist von Gesetzeswegen erforderlich.
8. Ende der Vereinbarung
Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung, sei es durch Zeitablauf oder Kündigung, ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten unverzüglich einzustellen und nicht weiter zu verwenden. In diesem Fall werden die Zugangsdaten unverzüglich gesperrt.
9. Sonstiges
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie voneinander unabhängig sind und keine Partnerschaft und auch kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch diese Vereinbarung begründet werden.
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher und alleiniger Gerichtsstand ist Augsburg/Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt, dass die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die in Ihrem Regelungsinhalt, dem der unwirksamen am nächsten kommt.
GEDA GmbH
GEDA CENTRAL NUTZUNGSVEREINBARUNG
1. Präambel
GEDA eröffnet seinen Kunden über die angebotene Plattform GEDA-Central die Möglichkeit verschiedene Dienste der GEDA in Anspruch zu nehmen.
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle von GEDA angebotenen und erbrachten Dienste. Des Weiteren gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GEDA, abrufbar unter https://www.geda.de/agb-aeb/.
Entgegenstehenden Nutzungsvereinbarungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn GEDA erklärt sich schriftlich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden.
2. Registrierung
Durch Registrierung und Übermittlung der Daten gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform GEDA-Central und der in dieser möglichen Dienste der GEDA unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anerkennung der Datenschutzerklärung der GEDA ab, die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch GEDA mit der Registrierungsbestätigung.
3. Nutzungsrechte
Die GEDA stellt dem KUNDEN Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform GEDA-Central zur Verfügung. Diese Berechtigung gilt maximal bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen GEDA und KUNDE. Hierbei erwirkt der KUNDE das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Plattform GEDA-Central.
3.1 Nutzung des Installation Designers
Der Kunde kann sich mit den zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in den Konfigurator GEDA Installation Designer einloggen und notwendige Verankerungs- und Bodenkräfte für die Aufstellung von den in der Handelsvereinbarung und/oder Konditionsvereinbarung vereinbarten GEDA Geräten dort selbst berechnen.
Die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten werden von GEDA ausschließlich der zuvor namentlich benannten berechtigten Nutzer zugeordnet, die als persönliche Nutzer registriert werden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten berechtigten Benutzer ihre vollständigen und wahren Angaben über ihre Person und ihre Stellung im Unternehmen des Kunden gemacht haben. Zudem garantiert der KUNDE, dass die benannten Benutzer die Zugangsdaten zu dem Berechnungsprogramm unter Beachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarungen nutzen.
Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ausschließlich von den berechtigten Benutzern unter Einhaltung dieser Vereinbarung verwendet werden. Hierbei garantiert der KUNDE der GEDA, dass diese Zugangsdaten nicht von anderen Personen, Dritten oder sonstigen unberechtigten Personen benutzt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu bewahren. Dem Kunden ist es untersagt, diese ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten Dritten zu überlassen, es sei denn, dass zuvor eine schriftliche Zustimmung der GEDA vorliegt, wobei hierfür Voraussetzung ist, dass die Zugangsdaten nur an Personen überlassen werden, welche namentlich mit vollständigen Angaben zu Ihrer Person und ihrer Stellung im Unternehmen mitgeteilt werden. Hierbei ist der Kunde für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten verantwortlich.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ohne schriftliche Zustimmung der GEDA nicht an Dritte weiterzuleiten, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen, zu übertragen, abzutreten oder sonst wie zu vertreiben.
Die GEDA behält sich vor, die Zugangsdaten zu verändern, zu erweitern oder zu beschränken. Für diesen Fall wird der Kunde hierüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
Die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten beziehen sich ausschließlich auf die in der Handelsvereinbarung und/oder Konditionsvereinbarung festgelegten Geräte der GEDA, damit die Zugangsdaten in Verbindung mit diesen Geräten freigeschaltet werden können.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ausschließlich für die von ihm hierfür mitgeteilten Geräte der GEDA zu verwenden und die Verwendung für Geräte anderer Hersteller zu unterlassen.
Die Mitteilung der Zugangsdaten gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die von ihm benannten berechtigten Benutzer namentlich zu autorisieren, den Zugang zu den Dienstleistungen des GEDA Installation Designers und dessen Funktionen gemäß dieser Vereinbarung und während der Laufzeit zu nutzen.
Jeder Kunde erhält mit der Registrierungsbestätigung ein Teilnehmer-Konto.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über das Zahlungssystem PayOne per Kreditkarte. Die Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main, HRB 116860, Geschäftsführer: Niklaus Santschi, Frank Hartmann, Björn Hoffmeyer, Roland Schaar, Carl Frederic Zitscher, Aufsichtsratsvorsitzender: Ottmar Bloching
Erstattung von bereits gekauften Lizenzen und/oder Gutscheinen kann erst nach Rechnungsstellung erfolgen. Ein entsprechender Antrag dazu muss schriftlich bei der GEDA eingereicht werden.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von fünf (5) Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich, mit dem Auftrag das Account zu löschen, erfolgen. Die Wirksamkeit der Kündigung wird mit Löschung des Accounts final gültig.
4. Haftungsbeschränkung
Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt die GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung der Plattform GEDA-Central, insbesondere der bei Nutzung des Installation Designer sich ergebenden berechneten Verankerungs- und Bodenkräfte.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Werte vollständig und richtig sind. Der Kunde ist bei Benutzung des GEDA Installation Designers für die von ihm eingegebenen Parameter, wie beispielsweise Höhe der Masten, Windlasten bauseitige Vorgaben und Verhältnisse und dergleichen, ausschließlich und allein selbst verantwortlich.
Berechnungen basieren ausschließlich auf Daten von GEDA Geräten, GEDA Zubehör, GEDA Ersatzteilen, für die Verwendung anderer Hersteller wird ausdrücklich jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Berechnungen sind nicht für höhere Gewalt, wie zum Beispiel Umweltkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm usw. geeignet und können hierfür nicht übernommen werden.
Insoweit haftet die GEDA nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit auch des Inhabers oder der Organe sowie der leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung bei Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder im Rahmen einer Garantiezusage. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GEDA auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Zugang
Ferner haftet GEDA nicht für die Zugänglichkeit zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner Dienste.
GEDA ist jederzeit berechtigt, Berechnungen für bestimmte Gebiete/Länder und auch von ihr zu bestimmende Geräte auszuschließen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm in das Berechnungsprogramm eingegebenen Parameter und die Berechnungsergebnisse von GEDA gespeichert, ausgewertet und verwendet werden.
GEDA ist ferner berechtigt, den Zugang zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner hierauf angebotener Dienste zu verweigern und die an den Kunden übergebenen Zugangsdaten zu sperren, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtungen in dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nach einmaliger Aufforderung durch die GEDA nicht umgehend abstellt.
6. Kündigung
GEDA hat das Recht, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen und den Zugang zu der Plattform GEDA Central und/oder einzelner hierauf angebotener Dienste zu sperren, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere die ihm überlassenen Zugangsdaten ohne schriftliche Zustimmung Dritten überlässt. Eine Abmahnung ist hierfür nicht erforderlich.
Ferner werden diese Nutzungsbedingungen und Zugangsdaten mit Beendigung der Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien automatisch gelöscht bzw. gesperrt.
7. Verschwiegenheit
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, die getroffene Vereinbarung streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln, es sei denn die andere Partei hat einer Weitergabe der Informationen zuvor schriftlich zugestimmt oder ein solches Vorgehen ist von Gesetzeswegen erforderlich.
8. Ende der Vereinbarung
Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung, sei es durch Zeitablauf oder Kündigung, ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten unverzüglich einzustellen und nicht weiter zu verwenden. In diesem Fall werden die Zugangsdaten unverzüglich gesperrt.
9. Sonstiges
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie voneinander unabhängig sind und keine Partnerschaft und auch kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch diese Vereinbarung begründet werden.
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher und alleiniger Gerichtsstand ist Augsburg/Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt, dass die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die in Ihrem Regelungsinhalt, dem der unwirksamen am nächsten kommt.