GEDA Central - Nutzungsvereinbarung

Letzte Aktualisierung: 28.08.2026

GEDA GmbH

GEDA CENTRAL NUTZUNGSVEREINBARUNG

1. Präambel und Begriffsbestimmungen

Im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen bietet GEDA (nachfolgend „GEDA" genannt) ihren Kunden (nachfolgend „Nutzer" oder „Kunde" genannt) über die Plattform GEDA Central Zugang zu diversen digitalen Dienstleistungen.

GEDA Central richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle von GEDA angebotenen und erbrachten Dienste innerhalb von GEDA Central. Des Weiteren gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GEDA, abrufbar unter https://www.geda.de/agb-aeb/.

Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise für GEDA Central sowie, soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter innerhalb von GEDA Central verarbeitet oder durch GEDA verarbeiten lässt, die GEDA Central Auftragsverarbeitungsvereinbarung bzw. das GEDA Central Data Processing Addendum in der jeweils geltenden Fassung. Diese Dokumente sind Bestandteil der Vertragsbeziehung, soweit ihr jeweiliger Anwendungsbereich eröffnet ist.

Entgegenstehende Nutzungsvereinbarungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzbedingungen oder sonstige Vertragswerke des Nutzers haben keine Gültigkeit, es sei denn, GEDA erklärt sich ausdrücklich schriftlich mit ihrer Geltung einverstanden.

Für Zwecke dieser Vereinbarung ist „Kunde" der unmittelbare Vertragspartner von GEDA bzw. der Inhaber des jeweiligen GEDA-Central-Firmenaccounts. Zugang zum Firmenaccount selbst erhalten ausschließlich vom Kunden eingeladene und hierzu berechtigte Personen aus der Organisation des Kunden. „Endkunden", „Mieter", „Baustellenbetreiber", „Baustellenverantwortliche" oder sonstige Dritte erhalten keinen Zugang zum gesamten Firmenaccount. Der Kunde kann solchen Dritten über die hierfür vorgesehenen Funktionen lediglich begrenzte, funktionsbezogene Zugriffe auf freigegebene Maschinendaten oder auf die Konfiguration des Zugangssystems für die jeweils freigegebenen Maschinen oder Anwendungsfälle ermöglichen. Dadurch werden diese Dritten nicht automatisch Vertragspartner von GEDA.

2. Nutzungsrechte, Registrierung und Accountverwaltung

Nach erfolgreicher Registrierung und Authentifizierung durch GEDA erhält der Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der GEDA Central Plattform und der darauf angebotenen Dienste. Diese Berechtigung gilt maximal bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen GEDA und Nutzer bzw. bis zur Beendigung des jeweiligen Moduls.

Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten, Authentifizierungsmittel und API-Token nicht an Dritte weiterzuleiten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten oder sonst wie zu vertreiben, soweit GEDA einer Weitergabe nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Die Einrichtung zusätzlicher Nutzer innerhalb eines Firmenaccounts bleibt im Rahmen der von GEDA bereitgestellten Funktionen zulässig. API-Token dürfen ausschließlich durch berechtigte Nutzer in GEDA Central erzeugt und nur für die jeweils freigeschalteten Zwecke, Maschinen, Module und Systeme verwendet werden.

Vor der erstmaligen Nutzung von GEDA Central muss jeder einzelne Nutzer die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen aktiv elektronisch bestätigen. Dies gilt sowohl für reguläre Nutzer eines Firmenaccounts als auch für Endkunden, Mieter, Baustellenverantwortliche oder sonstige Dritte, denen über die hierfür vorgesehenen Funktionen ein begrenzter, funktionsbezogener Zugriff auf freigegebene Maschinendaten oder auf die Konfiguration des Zugangssystems eingeräumt wird. GEDA dokumentiert die Zustimmung einschließlich Nutzerzuordnung, Datum und Zeitpunkt sowie der akzeptierten Vertragsversion. Die Zustimmung eines solchen Dritten begründet keinen eigenen Firmenaccount und keinen eigenständigen Hauptvertrag über die Bereitstellung von GEDA Central; sie regelt dessen Nutzung des konkret freigegebenen Funktionsumfangs. Wer den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt, darf GEDA Central bzw. den freigegebenen Zugriff nicht nutzen.

Der Accountersteller ist im ersten Schritt automatisch Administrator und kann weitere Nutzer aus der Organisation des Kunden einladen. Dabei gibt der Administrator Daten wie Namen, E-Mail-Adresse, Unternehmen, Funktion oder Abteilung der hinzuzufügenden Personen an. Nur Personen, die aus einem Firmenaccount heraus von einer darin zur Verwaltung von Nutzern berechtigten Person eingeladen werden, können diesem beitreten. Der Nutzer verpflichtet sich, ausschließlich Personen aus seiner Organisation in seinen Firmenaccount einzuladen, die zur Nutzung von GEDA Central berechtigt sind. Endkunden, Mieter, Baustellenbetreiber, Baustellenverantwortliche oder sonstige Dritte dürfen nicht als reguläre Nutzer in den Firmenaccount aufgenommen werden; für sie dürfen ausschließlich die von GEDA vorgesehenen begrenzten Freigabe- und Zugriffsfunktionen genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung oder missbräuchlicher Nutzung behält sich GEDA das Recht vor, einzelne Nutzerzugänge oder den gesamten Firmenaccount zu sperren, zu deaktivieren oder zu löschen und die Vertragsbeziehung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu beenden. Die Behandlung noch vorhandener personenbezogener Auftragsdaten richtet sich unabhängig von der Sperrung, Deaktivierung oder Löschung des Accounts nach der GEDA Central Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Der Nutzer ist für die Verwaltung seines Firmenaccounts, der eingeladenen Nutzer, der Rollen- und Rechtevergabe sowie der laufenden Prüfung der Zugriffsberechtigungen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Administratorenrechte, Berechtigungen zur Maschinenverwaltung, Berechtigungen zur Transponderverwaltung, Zugriff auf Ereignisprotokolle, Exportfunktionen, Abrechnungsfunktionen und Pay-Per-Use-relevante Daten.

Verwaltet der Nutzer GEDA Central im Auftrag oder zugunsten Dritter, insbesondere als Händler, Vermieter, Flottenmanager, Konzernunternehmen oder Dienstleister, sichert der Nutzer zu, hierzu berechtigt zu sein und die erforderlichen vertraglichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen mit diesen Dritten geschaffen zu haben.

GEDA behält sich vor, den Funktionsumfang des GEDA Central Accounts zu verändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsrelevanten, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist. GEDA wird den Nutzer hierüber in angemessener Weise informieren, soweit die Änderung wesentlich ist.

GEDA ist jederzeit berechtigt, Leistungen für bestimmte Gebiete, Länder, Nutzergruppen, Maschinen, Geräte oder technische Konfigurationen auszuschließen.

GEDA ist ferner berechtigt, den Zugang zu GEDA Central und/oder einzelnen hierauf angebotenen Diensten zu verweigern, zu beschränken, vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu beenden, wenn der Nutzer gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt, die Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährdet, missbräuchliche Nutzung vorliegt, gesetzliche Anforderungen dies erfordern oder berechtigte Interessen von GEDA oder Dritten dies erforderlich machen.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von fünf (5) Werktagen gekündigt werden, soweit nicht für einzelne Leistungen abweichende Vertragslaufzeiten vereinbart wurden. Eine Kündigung oder ein Löschauftrag des Nutzers muss in Textform erfolgen. Eine bloße vorübergehende Sperrung, Einschränkung oder Deaktivierung des Zugangs durch GEDA gilt nicht automatisch als Vertragsbeendigung und führt nicht automatisch zur Löschung von Daten.

3. Daten, Datenschutz und Verantwortlichkeiten

Im Rahmen von GEDA Central werden unterschiedliche Datenkategorien verarbeitet. Hierzu gehören insbesondere Account- und Nutzerdaten, Vertrags- und Lizenzdaten, Kommunikationsdaten, Maschinen-, Geräte- und Telemetriedaten, Supportdaten, Nutzungs- und Protokolldaten sowie, soweit entsprechende Module genutzt werden, Daten aus Transponderverwaltung, Zugangskontrolle, Berechtigungen, Freigabeereignissen und Fahrtenprotokollen.

GEDA verarbeitet Daten als eigener Verantwortlicher, soweit dies für Bereitstellung, Betrieb, Sicherheit, Wartung, Support, Abrechnung, Fehleranalyse, Missbrauchsprävention, Vertragsdurchführung, gesetzliche Pflichten oder die Wahrung berechtigter Interessen von GEDA erforderlich ist. Personenbezogene Auftragsdaten aus kundenseitig gesteuerten Verarbeitungen, insbesondere personenbezogene Transponder-, Berechtigungs- und Ereignisdaten, verwendet GEDA nicht für eigene Produktverbesserungs- oder Entwicklungszwecke, soweit hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage, Vereinbarung oder Weisung besteht. Nicht personenbezogene bzw. wirksam anonymisierte Daten bleiben hiervon unberührt.

Soweit der Nutzer innerhalb von GEDA Central personenbezogene Daten Dritter für eigene Zwecke eingibt, verwaltet, auswertet oder abrufen lässt, insbesondere im Rahmen von Transponderverwaltung, Zugangssystemen, Berechtigungen, Freigabeereignissen oder Fahrtenprotokollen, ist der Nutzer insoweit Verantwortlicher und GEDA Auftragsverarbeiter. Soweit der Nutzer selbst personenbezogene Daten im Auftrag eines Endkunden oder sonstigen Dritten verarbeitet und GEDA hierfür einsetzt, kann GEDA als weiterer Auftragsverarbeiter innerhalb dieser Verarbeitungskette tätig werden. Die Einzelheiten regelt die GEDA Central Auftragsverarbeitungsvereinbarung bzw. das GEDA Central Data Processing Addendum.

Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung zwischen dem Nutzer und Endkunden, Mietern, Baustellenbetreibern oder sonstigen Dritten richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung der jeweiligen Geschäftsbeziehung und Datenverarbeitung. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zu schaffen. Soweit der Nutzer selbst als Auftragsverarbeiter für einen Dritten handelt und hierfür GEDA Central nutzt, stellt der Nutzer sicher, dass die vertraglichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass GEDA die betreffenden Daten als weiterer Auftragsverarbeiter innerhalb dieser Verarbeitungskette verarbeitet. GEDA wird durch die bloße Freigabe einzelner Maschinendaten oder Zugangssystemfunktionen für einen Dritten nicht automatisch Vertragspartner dieses Dritten.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung, die Zulässigkeit der eingegebenen Daten, die Information der betroffenen Personen, die Vergabe und Pflege von Berechtigungen, die Richtigkeit der eingegebenen Metadaten, die Einhaltung von Löschfristen sowie die Vermeidung unnötiger personenbezogener Daten.

GEDA fordert im Rahmen des Zugangssystems keine Klarnamen von Transponderinhabern an. Der Nutzer entscheidet selbst, ob und welche Metadaten er zu RFID-UIDs, Transpondern oder Berechtigungen hinterlegt oder durch Endkunden, Mieter, Baustellenverantwortliche oder sonstige berechtigte Nutzer hinterlegen lässt. GEDA prüft diese Metadaten nicht auf Richtigkeit, Personenbezug, Erforderlichkeit oder Zulässigkeit.

Bei Nutzung von Schnittstellen, insbesondere der AEMP API oder der Machine Management API, werden außerdem API-Token, technische Anfrage- und Antwortdaten, Zeitpunkte von API-Zugriffen, aufgerufene Endpunkte, Antwortcodes, Fehlermeldungen, Nutzungsvolumen und sicherheitsrelevante API-Protokolldaten verarbeitet, soweit dies für Authentifizierung, Bereitstellung, Betrieb, Missbrauchserkennung, Fehleranalyse, Laststeuerung, Abrechnung, Support oder Sicherheit der Schnittstellen erforderlich ist.

Die Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinungen, genetische Daten, biometrische Daten oder vergleichbar sensible Daten, ist in GEDA Central nicht vorgesehen und untersagt.

GEDA ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder offensichtlich unzulässige personenbezogene Daten zu sperren, deren weitere Verarbeitung auszusetzen oder sie zu entfernen, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten, zum Schutz betroffener Personen oder zur Sicherheit und ordnungsgemäßen Nutzung von GEDA Central erforderlich ist. Soweit möglich und rechtlich zulässig, wird GEDA den Nutzer hierüber informieren.

Während der laufenden Vertragsbeziehung nimmt GEDA keine automatische Löschung personenbezogener oder personenbeziehbarer Auftragsdaten allein aufgrund vermuteter Baustellen-, Miet-, Projekt-, Maschinenüberlassungs- oder Abrechnungsenden vor. GEDA hat regelmäßig keine Kenntnis davon, wann solche Vorgänge abgeschlossen sind oder wie lange der Nutzer die betreffenden Daten für vertragliche, abrechnungstechnische, betriebliche, gesetzliche oder Nachweiszwecke benötigt. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Löschungen, Sperrungen, Exporte oder Anonymisierungen rechtzeitig vorzunehmen oder gegenüber GEDA zu veranlassen.

GEDA kann Daten nach Weisung des Nutzers oder nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen löschen, zurückgeben oder personenbezogene Metadaten und Zuordnungen entfernen bzw. technisch reduzieren. Dabei können insbesondere kundenseitig hinterlegte Namen, Unternehmenszugehörigkeiten, Funktionen, Freitexte und sonstige direkt personenbeziehbare Metadaten entfernt werden, sodass nur technische Kennungen wie RFID-UIDs oder Transponderkennungen verbleiben. Ob solche technischen Kennungen im konkreten Verarbeitungskontext personenbezogen sind, richtet sich insbesondere nach einer möglichen Zuordnung im Verantwortungsbereich des Nutzers.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Dienste, zur Vertragserfüllung, zur Einbindung von Dienstleistern oder Unterauftragsverarbeitern, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund einer Einwilligung erforderlich bzw. zulässig ist.

Der bestimmungsgemäße Einsatz der Zugangssystem- und Transponderfunktionen von GEDA Central ist nicht auf die Überwachung von Beschäftigten, die Leistungs- oder Verhaltenskontrolle oder die Erstellung von Bewegungsprofilen natürlicher Personen ausgerichtet. Nutzt der Nutzer die in GEDA Central verfügbaren Daten darüber hinaus für solche weitergehenden Zwecke, insbesondere für eine systematische Beschäftigtenüberwachung oder zur Erstellung und Auswertung von Bewegungsprofilen, erfolgt diese Zweckbestimmung ausschließlich durch den Nutzer und in dessen datenschutzrechtlicher Verantwortung. In solchen oder vergleichbaren Konstellationen kann nach Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob eine solche Folgenabschätzung für seine konkrete Verarbeitung erforderlich ist. Soweit gesetzlich erforderlich, unterstützt GEDA den Nutzer hierbei im Rahmen der Pflichten aus dem GEDA Central Data Processing Addendum.

Alle weiterführenden Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO für die Nutzung der GEDA Online Plattform GEDA CENTRAL sind unter folgendem Link zu finden: https://central.geda.de/data-privacy.

4. Spezielle Funktionen von GEDA Central

a. Machine Management

GEDA Maschinen können ab Werk oder im Rahmen einer Nachrüstung mit entsprechender Hardware zur Kommunikation mit GEDA Central ausgerüstet werden. Soweit diese Hardware vom Kunden ausdrücklich bestellt, als Option erworben oder als Bestandteil der vereinbarten Maschinenkonfiguration bzw. des Lieferumfangs bestätigt wurde, besteht ein Anspruch auf die entsprechende Ausstattung nach Maßgabe der jeweiligen Bestellung bzw. vertraglichen Vereinbarung. Die Maschine kann mittels der hierfür vorgesehenen Registrierung in GEDA Central mit dem jeweiligen Firmenaccount des Nutzers verknüpft werden.

Im Rahmen der Einführung kann GEDA Aktions-, Probe- oder Testzeiträume anbieten. Ein Anspruch auf einen Probezeitraum besteht nur, soweit GEDA einen solchen ausdrücklich gewährt. Aktivierungs-, Verfalls- und Nutzungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Registrierung, dem Online-Shop oder den sonstigen von GEDA bereitgestellten Unterlagen.

Für regulär über den GEDA Webshop erworbene Nutzungsberechtigungen, Lizenzen, Tarife oder sonstige Berechtigungen gelten die jeweils aktuellen Preise und Bedingungen des Online-Shops. Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung der Tarife zur Nutzung der Kommunikationsdienste für die Maschinendaten findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Im Fall von nachgerüsteter Hardware für das GEDA Machine Management ist der Verknüpfungs- und Registrierungsvorgang abhängig vom Ausgangszustand der Maschine. Der Ablauf ist jeweils den gültigen, von GEDA bereitgestellten Unterlagen zu entnehmen. Ein Probezeitraum ist in diesem Fall nicht vorgesehen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Mit Nutzung des Tools „GEDA Machine Management" erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass GEDA die im Rahmen des Moduls anfallenden Maschinen-, Geräte-, Telemetrie-, Diagnose-, Standort-, Nutzungs- und Protokolldaten erhält, abruft, speichert und verarbeitet, soweit dies zur Bereitstellung, zum Betrieb, zur Wartung, zur Fehleranalyse, zur Abrechnung, zur Verbesserung der Dienste, zur Produktsicherheit, zur Produktentwicklung, zur Missbrauchsprävention oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Soweit diese Daten keinen Personenbezug aufweisen oder wirksam anonymisiert wurden, kann GEDA sie auch nach Beendigung der Nutzungsbedingungen zur Analyse, Statistik, Produktverbesserung, Entwicklung und Qualitätssicherung weiterverwenden. Soweit Maschinen-, Nutzungs- oder Protokolldaten personenbezogene Daten enthalten oder mit angemessenem Aufwand einer natürlichen Person zugeordnet werden können, erfolgt die Verarbeitung nur nach Maßgabe der Datenschutzhinweise, der gesetzlichen Vorgaben und, soweit einschlägig, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Eine Weitergabe von Zugangsdaten, API-Token oder sonstigen Authentifizierungsmitteln durch den Nutzer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von GEDA zulässig, wenn dadurch der Vertragszweck, die IT-Sicherheit und der ordnungsgemäße Betrieb von GEDA Central nicht gefährdet werden. Bei Weitergabe ohne Zustimmung von GEDA entfällt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung von GEDA für daraus entstehende Schäden. Der Nutzer hat GEDA unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten oder API-Token unbefugt offengelegt, genutzt, kopiert oder kompromittiert wurden.

Der Nutzer darf die im Rahmen der Verwendung von GEDA Central gewonnenen Daten nur für rechtlich zulässige Zwecke und im Rahmen des Vertragszwecks verwenden.

Im GEDA Machine Management ist für die IoT-Flat Standard eine bestimmungsgemäße Verwendung definiert wie folgt:

  • Verwendung der manuellen Live-Datenabfrage nach Bedarf.
  • Betätigung der Live-Datenabfrage nicht öfter als im monatlichen Durchschnitt zehnmal pro Tag pro Maschine.
  • Die GEDA IoT-Lösungen dürfen ausschließlich zum Zweck der Ferndiagnose, Nutzungserfassung, Standortermittlung und Planung verwendet werden.
  • Eine Nutzung, die von den Möglichkeiten des dem Nutzer über Web-Oberflächen bereitgestellten Portals abweicht, ist nur über von GEDA ausdrücklich freigeschaltete Schnittstellen, insbesondere API-Funktionen, und nur im Rahmen der hierfür geltenden Lizenzen, Dokumentation, Limits und Bedingungen zulässig.
  • Die GEDA IoT-Lösungen dürfen ausschließlich mit kompatiblen GEDA-Maschinen eingesetzt werden.

Überschreitet der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig oben genannte Vorgaben oder Limits, ist GEDA berechtigt, den Nutzer zu sperren, die Nutzungsbedingungen fristlos zu kündigen und eine weitere Nutzung von GEDA Central zu untersagen. Eine Gutschrift des bisher ungenutzten Restbetrages ist nicht vorgesehen, soweit die Zahlung auf jährlicher Basis erfolgt und nur jährlich abgerechnet werden kann.

Bei missbräuchlicher Verwendung der Zugangsdaten ist GEDA ebenfalls berechtigt, Zugänge oder Funktionen zu sperren, zu beschränken oder die Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu beenden. Eine Löschung personenbezogener Auftragsdaten erfolgt hiervon unabhängig ausschließlich nach Maßgabe der GEDA Central Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

GEDA stellt im Rahmen des Machine Managements gegebenenfalls eine Funktion zur Fernsperrung von Maschinen bereit. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann GEDA keine Gewähr für eine fehlerfreie, jederzeit verfügbare oder rechtzeitige Funktionalität der Sperrfunktion übernehmen. Der Nutzer erkennt an, dass technische Störungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarefehler, Hardwareausfälle, Kommunikationsstörungen, Cyberangriffe oder Fehlbedienungen, auftreten können und eine Sperrung oder Freigabe deshalb nicht, verzögert oder fehlerhaft ausgeführt werden kann. Für hieraus entstehende Schäden gelten die Haftungsregelungen dieser Nutzungsvereinbarung.

b. AEMP API

GEDA Central kann eine AEMP API bereitstellen. Die AEMP API dient dem standardisierten Abruf verfügbarer Maschinendaten aus GEDA Machine Management durch kundenseitige oder vom Nutzer beauftragte Systeme. Ein Anspruch auf Nutzung der AEMP API besteht nur, soweit die betreffende Funktion für den Nutzer freigeschaltet ist und die jeweils erforderlichen Lizenzen, Tarife, Berechtigungen und technischen Voraussetzungen vorliegen.

Die Nutzung der AEMP API setzt einen gültigen, in GEDA Central durch einen berechtigten Nutzer erzeugten API-Token voraus. API-Token sind vertraulich zu behandeln, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von GEDA nicht an Dritte weitergegeben, geteilt, veröffentlicht, in öffentlich zugänglichen Repositories gespeichert oder in unsicheren Systemen hinterlegt werden.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Auswahl, Entwicklung, Prüfung, Absicherung, Wartung, Aktualisierung und den Betrieb seiner API-Integration sowie der daran angebundenen Dritt-, ERP-, Dispositions-, Telematik-, Abrechnungs-, Reporting- oder sonstigen Systeme. Dies umfasst insbesondere die sichere Speicherung von API-Token, die Einhaltung der jeweils aktuellen API-Dokumentation, die Implementierung angemessener Fehlerbehandlung, Wiederholungslogik, Plausibilitätsprüfungen, Monitoring, Protokollierung, Datensicherung, Versionspflege und Schutzmaßnahmen gegen Fehlbedienung, Missbrauch und Überlast.

GEDA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die AEMP API oder die darüber bereitgestellten Daten für einen bestimmten Integrations-, Abrechnungs-, Reporting-, Dispositions-, Nachweis- oder sonstigen wirtschaftlichen Zweck des Nutzers geeignet sind. GEDA übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität, Lückenlosigkeit, Echtzeitfähigkeit, Kompatibilität, dauerhafte Verfügbarkeit oder bestimmte technische Ausgestaltung der API, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.

GEDA ist berechtigt, API-Endpunkte, Datenfelder, Antwortformate, Authentifizierungsverfahren, Sicherheitsanforderungen, Limits, Dokumentation, Beispielcode und Funktionsumfang der AEMP API aus technischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen anzupassen, zu erweitern, einzuschränken, zu ersetzen oder einzustellen. GEDA wird wesentliche Änderungen nach Möglichkeit in angemessener Weise ankündigen; bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Störungen oder dringendem technischem Handlungsbedarf kann eine Änderung oder Einschränkung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

GEDA ist berechtigt, API-Zugriffe ganz oder teilweise zu drosseln, zu beschränken, zu sperren, API-Token zu widerrufen oder den API-Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren, wenn ein Missbrauch, eine übermäßige Last, eine Gefährdung der Plattformstabilität, ein Sicherheitsrisiko, eine unzulässige Weitergabe von API-Token, ein Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung, eine Nutzung außerhalb der freigeschalteten Lizenzen oder eine sonstige vertrags- oder zweckwidrige Nutzung vorliegt oder nach objektiven Anhaltspunkten zu befürchten ist.

Für die Haftung im Zusammenhang mit der AEMP API gilt ausschließlich Abschnitt 5 dieser Nutzungsvereinbarung. Die dort geregelten Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit Implementierung, Änderung, Nichtaktualisierung, Fehlkonfiguration, fehlerhafter Nutzung, Überlastung, Sperrung, Beschränkung, Nichtverfügbarkeit oder Deaktivierung der AEMP API oder kundenseitiger Integrationen sowie für fehlerhafte Datenübernahmen, Auswertungen oder Abrechnungen, Datenlücken, Datenverluste, Fehlentscheidungen in angebundenen Systemen und Ansprüche Dritter.

c. Machine Management API

GEDA Central kann zusätzlich zur AEMP API eine Machine Management API bereitstellen. Diese API kann dem Nutzer ermöglichen, eigene Systeme an GEDA Central anzubinden und, soweit freigeschaltet, Maschinen-, Nutzungs-, Pay-Per-Use- oder Zugangssystemfunktionen systemübergreifend zu nutzen oder zu konfigurieren. Die Machine Management API ist nur mit den hierfür jeweils erforderlichen, durch den Nutzer erworbenen oder von GEDA freigeschalteten Lizenzen, Modulen, Maschinenberechtigungen und technischen Voraussetzungen aktivierbar und nutzbar.

Soweit über die Machine Management API Zugangssystemfunktionen konfiguriert werden, ist die Schnittstelle auf technische Transponderkennungen, insbesondere RFID-UIDs, Transponder-IDs und technische Berechtigungsinformationen, beschränkt. Die Übermittlung von Klarnamen, Firmenzugehörigkeiten, freien personenbezogenen Metadaten oder sonstigen personenbezogenen Angaben zu Transponderinhabern ist über diese API technisch nicht vorgesehen. Personenbezogene Transponder-Metadaten können über diese API nicht übermittelt werden.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der über die Machine Management API vorgenommenen Konfigurationen, insbesondere für die verwendeten Transponderkennungen, Berechtigungen, Sperrungen, Freigaben, Pay-Per-Use-relevanten Einstellungen und die Auswirkungen auf angebundene Maschinen oder kundenseitige Systeme. Eine etwaige Zuordnung von technischen Transponderkennungen zu natürlichen Personen in Systemen des Nutzers oder Dritter erfolgt außerhalb von GEDA Central und liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Nutzers.

API-Token für die Machine Management API müssen zunächst durch einen berechtigten Nutzer in GEDA Central generiert werden oder werden durch direkte Absprache von GEDA bereitgestellt. Die Weitergabe, gemeinsame Nutzung, Veröffentlichung oder Hinterlegung solcher API-Token in Systemen Dritter ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von GEDA zulässig. Der Nutzer hat organisatorisch und technisch sicherzustellen, dass API-Token nur durch hierzu berechtigte Personen und Systeme verwendet werden.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Entwicklung, Prüfung, Absicherung, Wartung, Aktualisierung und Überwachung seiner Machine-Management-API-Integration. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass seine Integration die jeweils aktuelle Dokumentation, Authentifizierungsanforderungen, Sicherheitsvorgaben, Funktionsgrenzen, Rate Limits und Datenformate einhält und dass Änderungen der API, der Dokumentation oder der Sicherheitsanforderungen rechtzeitig berücksichtigt werden.

GEDA ist berechtigt, API-Aufrufe zurückzuweisen, zu drosseln, zu beschränken, zu protokollieren, zu sperren oder API-Token zu widerrufen, wenn API-Aufrufe fehlerhaft sind, die Plattform überlasten, Sicherheitsrisiken verursachen, außerhalb freigeschalteter Lizenzen erfolgen, gegen die Dokumentation oder diese Nutzungsvereinbarung verstoßen, unzulässig automatisiert sind oder nach objektiven Anhaltspunkten missbräuchlich, vertragswidrig oder störend wirken.

Für die Haftung im Zusammenhang mit der Machine Management API gilt ausschließlich Abschnitt 5 dieser Nutzungsvereinbarung. Die dort geregelten Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit kundenseitigen API-Integrationen, fehlerhaften API-Aufrufen, fehlerhaften oder unterlassenen Updates, fehlerhaften Konfigurationen, unrichtigen Transponderkennungen, fehlerhaften Berechtigungen, fehlerhafter Interpretation von API-Antworten, Sperrung oder Beschränkung des API-Zugangs, Datenlücken, fehlerhaften Pay-Per-Use-Daten, fehlerhaften Abrechnungen und Ansprüchen Dritter.

d. Zugangssystem / Access Control

GEDA Central kann Funktionen zur Verwaltung von RFID-Transpondern, technischen Kennungen, Zugangsberechtigungen, Maschinenfreigaben, Freigabeereignissen und Fahrtenprotokollen bereitstellen.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Ausgabe, Rücknahme, Sperrung und Verwaltung von Transpondern, für die Vergabe und Pflege von Berechtigungen, für die Richtigkeit und Zulässigkeit der hinterlegten Metadaten sowie für die Information der betroffenen Personen. GEDA prüft nicht, ob eine RFID-UID oder ein Transponder einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet ist, ob die vom Nutzer, Endkunden, Mieter oder sonstigen Berechtigten eingetragenen Metadaten zutreffend sind oder ob der Nutzer zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist.

GEDA fordert keine Klarnamen von Transponderinhabern an. Der Nutzer kann Transponder z. B. durch Nummern, interne Kennungen oder sonstige Metadaten verwalten. Gibt der Nutzer oder ein von ihm berechtigter Dritter Namen, Unternehmenszugehörigkeiten, Funktionen oder sonstige personenbezogene Angaben ein, erfolgt dies ausschließlich im Verantwortungsbereich des Nutzers.

Der Nutzer verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO sowie keine offensichtlich nicht erforderlichen personenbezogenen Daten in Freitext-, Kommentar- oder Metadatenfelder einzutragen oder eintragen zu lassen.

Freigabeereignisse, Fahrtenprotokolle, Transponderdaten, Nutzungsdaten und sonstige Ereignisdaten werden auf Grundlage der technischen Verfügbarkeit der Maschine, der Stromversorgung, der lokalen Hardware, der RFID-Komponenten, der Datenverbindung, der Mobilfunk- oder Netzwerkverfügbarkeit, der Backend-Systeme und der Plattformfunktionen erfasst. Eine vollständige, lückenlose, jederzeit verfügbare, zeitnahe oder revisionssichere Erfassung wird nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein abweichender Service Level vereinbart wurde.

GEDA weiß regelmäßig nicht, wann eine Baustelle beendet, ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und einem Endkunden beendet, eine Maschine zurückgegeben, ein Transponder nicht mehr genutzt oder eine Abrechnung zwischen dem Nutzer und einem Dritten abgeschlossen ist. Solche Ereignisse lösen keine automatische Löschung, Sperrung, Rückgabe oder Anonymisierung durch GEDA aus. Maßgeblich ist eine Handlung oder Weisung des Nutzers bzw. eine wirksame Beendigung der direkten Vertragsbeziehung über GEDA Central oder des betreffenden Moduls.

Der Nutzer ist verpflichtet, für wirtschaftlich, rechtlich oder abrechnungstechnisch relevante Zwecke angemessene eigene Kontroll-, Export-, Sicherungs- und Plausibilisierungsprozesse vorzuhalten. Dies gilt insbesondere, wenn Daten aus GEDA Central für Pay-Per-Use-Modelle, interne oder externe Abrechnungen, Nachweise gegenüber Dritten, Vertragsstrafen, Bauablaufplanung, Einsatzplanung oder sonstige wirtschaftlich relevante Entscheidungen genutzt werden.

GEDA übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Freigabeereignisse, Fahrten, Transpondervorgänge, Nutzungszeiten oder Pay-Per-Use-relevanten Daten jederzeit vollständig, richtig, zeitnah oder unterbrechungsfrei erfasst, übertragen, gespeichert, angezeigt oder exportiert werden. Bei erkennbaren Unstimmigkeiten ist der Nutzer verpflichtet, diese unverzüglich zu prüfen und GEDA mitzuteilen.

Das Zugangssystem kann aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten, Softwarefehlern, Hardwarefehlern, Kommunikationsstörungen, Stromausfällen, Mobilfunkstörungen, Cyberangriffen, Fehlkonfigurationen, fehlerhaften Transpondern, Bedienfehlern oder höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht verfügbar sein, fehlerhaft funktionieren oder einzelne Maschinenfreigaben nicht, verzögert oder fehlerhaft ausführen. Der Nutzer erkennt an, dass dies dazu führen kann, dass eine Maschine vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.

Für die Haftung im Zusammenhang mit dem Zugangssystem gilt ausschließlich Abschnitt 5 dieser Nutzungsvereinbarung. Die dort geregelten Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit Nutzung, Nichtverfügbarkeit, Fehlfunktion, Verzögerung, Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Zugangssystems sowie für Produktions- oder Baustillstand, Nutzungsausfall, Vertragsstrafen, Mehrkosten für Personal oder Geräte, fehlerhafte Pay-Per-Use-Abrechnungen, verlorene oder unvollständige Ereignisdaten, fehlerhafte Datenexporte, Ansprüche von Endkunden, Mietern, Auftraggebern oder sonstigen Dritten und Schäden aufgrund kundenseitig fehlerhafter Konfigurationen oder Berechtigungen.

Der Nutzer stellt GEDA von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen, unzutreffenden oder nicht ausreichend legitimierten Nutzung des Zugangssystems durch den Nutzer oder von ihm zugelassene Dritte, auf unzulässigen Datenverarbeitungen, fehlerhaften Berechtigungen, unterbliebenen Löschungen, Sperrungen, Exporten, Informationen, Plausibilisierungen oder Sicherungen, auf fehlerhaften Pay-Per-Use-Abrechnungen oder auf einer Verwendung von GEDA Central Daten für unzulässige Zwecke beruhen. Dies gilt nicht, soweit GEDA den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten hat.

e. Installation Designer

Der Installation Designer ermöglicht es dem Nutzer, statische Berechnungen für die Installation von GEDA-Geräten durchzuführen. GEDA übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit oder Vollständigkeit der vom Nutzer durchgeführten Berechnungen. Die Verantwortung für die korrekte Eingabe der notwendigen Daten und die Nutzung der Ergebnisse liegt allein beim Nutzer.

Der Nutzer ist verantwortlich für die korrekte Anwendung des Installation Designers. Die Basis zur Berechnung der Kräfte sind die Angaben des Nutzers. Diese sind auf den Ausdrucken gelistet und müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft werden. Die Berechnungsergebnisse entbinden nicht von der Beachtung und Einhaltung der Maschinendokumentation, insbesondere Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung.

Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung des GEDA Installation Designers sich ergebenden berechneten Verankerungs- und Bodenkräfte, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Werte vollständig und richtig sind. Der Nutzer ist bei Benutzung des GEDA Installation Designers für die von ihm eingegebenen Parameter, wie beispielsweise Höhe der Masten, Windlasten, bauseitige Vorgaben und Verhältnisse und dergleichen, ausschließlich selbst verantwortlich.

Die Berechnungen basieren ausschließlich auf Daten von GEDA-Geräten, GEDA-Zubehör und GEDA-Ersatzteilen. Für die Verwendung anderer Hersteller wird ausdrücklich jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Berechnungen sind nicht für höhere Gewalt, wie zum Beispiel Umweltkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm oder vergleichbare Ereignisse, geeignet und können hierfür nicht übernommen werden.

f. BIM Center

Im GEDA BIM Center stehen 2D- und 3D-Daten zur Planung von GEDA-Maschinen in der Bauphase oder sonstigen Einsätzen zum Download zur Verfügung. GEDA gewährt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Daten ausschließlich zu Zwecken der Planung von Bauwerken und Maschinenaufbauten.

Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Daten die geltenden Urheberrechtsbestimmungen und sonstigen Schutzrechte zu beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung von GEDA zu modifizieren, zu kopieren, weiter zu verteilen, zu verkaufen oder für derivative Werke zu verwenden, soweit dies über den eingeräumten Nutzungszweck hinausgeht.

Mit Nutzung des Tools „GEDA BIM Center" durch den Nutzer behält sich GEDA das Recht vor, auf die im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten zuzugreifen, sie auszuwerten und weiterzuverarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung, Wartung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich und zulässig ist. Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung des GEDA BIM Centers zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, soweit gesetzlich zulässig. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Daten und Informationen vor Verwendung auf Richtigkeit, Aktualität und Eignung für den konkreten Zweck zu prüfen. Insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Planung auf dieser Datenbasis ergeben, übernimmt GEDA keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

GEDA behält sich das Recht vor, die Daten zukünftig zu aktualisieren, zu erweitern, einzuschränken oder zu entfernen. Für die Überprüfung auf Aktualität der Daten ist der Nutzer verantwortlich.

g. Document Center

Im GEDA Document Center werden Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Schaltpläne, Ersatzteillisten, Zeichnungen und vergleichbare Dokumente zur Verfügung gestellt. Der Zugriff ist durch eine Rechtestruktur geregelt, wodurch unterschiedliche Nutzergruppen unterschiedliche Zugriffsbefugnisse haben. Die Regelung und Freigabe obliegt GEDA. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Dokumente, Dokumentversionen, Sprachen oder Dateiformate.

Mit Nutzung des Tools „GEDA Document Center" durch den Nutzer behält sich GEDA das Recht vor, auf die im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten zuzugreifen, sie auszuwerten und weiterzuverarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung, Wartung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich und zulässig ist. Trotz Beachtung der höchstmöglichen Sorgfalt übernimmt GEDA keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Benutzung des GEDA Document Centers zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, soweit gesetzlich zulässig. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Daten und Informationen vor Verwendung auf Richtigkeit, Aktualität und Eignung für den konkreten Zweck zu prüfen. Insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Planung, Wartung, Bedienung oder sonstigen Nutzung auf dieser Datenbasis ergeben, übernimmt GEDA keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

GEDA behält sich das Recht vor, die Daten zukünftig zu aktualisieren, zu erweitern, einzuschränken oder zu entfernen. Für die Überprüfung auf Aktualität der Daten ist der Nutzer verantwortlich.

h. Instant Support

GEDA Instant Support bietet Nutzern von GEDA-Maschinen schnelle und direkte Hilfe durch Videos, Kurztexte, Bilder oder sonstige digitale Inhalte, um bei der Bedienung und Fehlerbehebung der Maschinen zu unterstützen. GEDA behält sich das Recht vor, die bereitgestellten Inhalte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Der Nutzer erkennt an, dass die Inhalte dynamisch sind und sich ändern können.

Die Nutzung der in dem Modul „Instant Support" beschriebenen Maschinen setzt eine angemessene Eignung und eine vorherige Unterweisung der Nutzer voraus. Der Nutzer bestätigt, dass er für die Bedienung der Maschinen geeignet und entsprechend unterwiesen wurde.

Die Inhalte dienen lediglich als ergänzende Informationsquelle. Sie ersetzen nicht die notwendige Unterweisung durch qualifiziertes Personal, nicht die Einhaltung gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Vorgaben und nicht die Konsultation der jeweils gültigen Maschinendokumentation.

GEDA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung von GEDA Instant Support oder der Befolgung der darin enthaltenen Anweisungen ergeben, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf eine unsachgemäße Bedienung der Maschinen, fehlende Unterweisung, unvollständige Prüfung der Maschinendokumentation oder unzutreffende Übertragung allgemeiner Hinweise auf den konkreten Einzelfall zurückzuführen sind.

5. Verfügbarkeit, Datenintegrität und Haftungsbeschränkung

GEDA bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb von GEDA Central. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit, Datenvollständigkeit, Datenrichtigkeit, Exportfähigkeit, Eignung für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck oder Fehlerfreiheit wird jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

GEDA haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GEDA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von GEDA, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Baustillstand, Nutzungsausfall, Vertragsstrafen, Mehrkosten für Ersatzgeräte oder Ersatzpersonal, ausgebliebene Einsätze, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden, fehlerhafte oder unvollständige Pay-Per-Use-Daten, fehlerhafte Abrechnungen des Nutzers gegenüber Dritten, Datenverluste, Datenlücken, fehlgeschlagene Datenexporte, fehlerhafte Datenimporte, fehlerhafte API-Integrationen, unterlassene oder fehlerhafte Aktualisierungen kundenseitiger Integrationen, Sperrung oder Beschränkung von API-Zugängen, Ansprüche von Endkunden, Mietern, Auftraggebern oder sonstigen Dritten sowie Schäden aus der Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkten Verfügbarkeit von GEDA Central, einzelner Module oder einzelner Schnittstellen.

Bei Datenverlust haftet GEDA, soweit gesetzlich zulässig, nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung bzw. Datenexport durch den Nutzer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Nutzer ist verpflichtet, wirtschaftlich, rechtlich oder abrechnungstechnisch relevante Daten in angemessenen Intervallen zu exportieren, zu prüfen und zu sichern, soweit entsprechende Export- oder Sicherungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

GEDA haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Verzögerungen, Datenverluste oder Datenlücken, soweit GEDA diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Stromausfällen, Mobilfunk- oder Internetstörungen, Ausfällen von Netzbetreibern oder sonstigen externen Infrastrukturen, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Fehlbedienung oder Fehlkonfiguration durch den Nutzer oder von ihm zugelassene Dritte, nicht kompatibler Hardware, fehlerhaften Transpondern, Eingriffen Dritter, kundenseitigen API-Integrationen, fehlerhafter Drittsoftware, Überschreitung von Nutzungslimits, API-Missbrauch, kompromittierten API-Token oder vom Nutzer veranlassten Änderungen, jeweils soweit der betreffende Umstand von GEDA nicht zu vertreten ist.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten für alle Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, vorvertraglichem Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6. Optionale Google-Dienste (Google Maps und YouTube)

GEDA Central kann Funktionen von Google Maps und eingebettete YouTube-Videos der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland („Google") verwenden.

Diese Dienste werden nicht automatisch geladen. Das jeweilige Karten- oder Videoelement wird erst aktiviert, nachdem der Nutzer dieses Element aktiv freigegeben und in die damit verbundene Nutzung des jeweiligen Google-Dienstes eingewilligt hat. Ohne Einwilligung wird das betreffende Element nicht geladen und durch GEDA Central keine Verbindung zu dem jeweiligen Google-Dienst hergestellt.

Die Einwilligung wird nicht als Bestandteil des GEDA-Central-Benutzerkontos gespeichert. Je nach technischer Ausgestaltung gilt die Freigabe nur für das konkret aufgerufene Element oder wird browser- bzw. sitzungsbezogen verarbeitet. Soweit eine Einwilligungsentscheidung über den einzelnen Ladevorgang hinaus gespeichert wird, kann sie mit Wirkung für die Zukunft über die hierfür bereitgestellte Einwilligungs- bzw. Consent-Funktion widerrufen werden.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz bei Google Maps und YouTube, insbesondere zu den verarbeiteten Daten und einer möglichen Übermittlung in die USA, enthalten die GEDA Central Datenschutzhinweise unter https://central.geda.de/data-privacy.

Weitere Informationen finden Sie in der Google-Datenschutzerklärung unter https://policies.google.com/privacy?hl=de und in den Nutzungsbedingungen von Google Maps unter https://maps.google.com/help/terms_maps/.

7. Zahlungssysteme und externe Dienstleister

Soweit zahlungspflichtige Leistungen über GEDA Central abgerechnet werden, kann die Abrechnung über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Die Kreditkartenabrechnung kann insbesondere durchgeführt werden durch PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main. Es gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen und Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstleisters.

8. Sonstiges

Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie voneinander unabhängig sind und keine Partnerschaft und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch diese Vereinbarung begründet wird.

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher und alleiniger Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg/Deutschland.

Diese Nutzungsvereinbarung bildet zusammen mit den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GEDA und, soweit anwendbar, der GEDA Central Auftragsverarbeitungsvereinbarung die vertragliche Grundlage für die Nutzung von GEDA Central. Sie ersetzt insoweit frühere Abreden zur Nutzung von GEDA Central, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Änderungen und Ergänzungen können in Schrift- oder Textform sowie über die von GEDA bereitgestellten elektronischen Zustimmungsmöglichkeiten erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

GEDA kann diese Nutzungsvereinbarung ändern, soweit dies aufgrund technischer, organisatorischer, rechtlicher, wirtschaftlicher oder funktionaler Änderungen erforderlich oder zweckmäßig ist. Nicht-wesentliche Anpassungen, insbesondere redaktionelle Korrekturen, klarstellende Ergänzungen oder Anpassungen von Querverweisen, kann GEDA ohne vorherige Ankündigung vornehmen.

Wesentliche Änderungen, die inhaltliche Rechte oder Pflichten des Nutzers erheblich verändern, kündigt GEDA mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Firmenaccount hinterlegte Administrator-E-Mail-Adresse an. Der Nutzer kann einer solchen Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, bleiben die bisherigen Bedingungen für die verbleibende Vertragslaufzeit maßgeblich; GEDA und der Nutzer sind in diesem Fall jeweils berechtigt, die Vertragsbeziehung innerhalb von weiteren 30 Tagen außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Nutzer nicht fristgerecht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen, soweit der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.